Sicherheitsbestimmungen
Im Interesse der Sicherheit der Wettkampfteilnehmer, der Kampfrichter und Offiziellen sind folgende Regeln zu beachten:
- Der Innenraum* bzw. die Wettkampfanlage** darf nur von unmittelbar am Wettkampf beteiligten Teilnehmern, Kampfrichtern und Offiziellen sowie Personen mit Innenraumberechtigung*** betreten werden.
- Alle Teilnehmer eines in Durchführung befindlichen Wettbewerbs dürfen die Wettkampfanlage nicht verlassen ohne sich beim Kampfgericht abzumelden.
- Der Aufenthalt im Innenraum und an den Wettkampfanlagen hat so zu erfolgen, dass keine Gefahren für Teilnehmer und andere Personen entstehen können. Insbesondere ist auch auf parallel ablaufende Wettbewerbe zu achten.
- An Wettkampfanlagen sind Schiedsrichter und Obleute des Kampfgerichtes weisungsberechtigt.
- Der Aufenthalt in der Gefahrenzone an Wurfanlagen ist nicht gestattet. Zu Wurfanlagen ist ein Mindestabstand von 5m einzuhalten (Wurfnetze, Kreisringe, Anlaufbereich, Wurfsektoren). Der ständige Aufenthalt neben Wurfsektoren ist nur den eingeteilten Kampfrichtern gestattet.
- Das Überschreiten des Rasenplatzes ist zu vermeiden. Der Aufenthalt innerhalb von Wurfsektoren während durchgeführter Wettbewerbe sowie das Durchschreiten der Wurfsektoren sind nicht gestattet.
- Würfe dürfen nur auf den Wurfanlagen unter Leitung des zuständigen Kampfgerichtes ausgeführt werden. Probewürfe außerhalb der Anlagen, Gymnastik mit Wurfgeräten und das Zurückwerfen von Wurfgeräten in Richtung Abwurf sind nicht gestattet.
- Würfe dürfen nur ausgeführt werden, wenn sich keine Personen im Wurfsektor aufhalten. Alle Personen im Gefahrenbereich der Wurfanlage haben Blickrichtung zum Abwurf zu halten und müssen ausreichenden Fluchtabstand zueinander und zu Hindernissen einhalten.
- Vor dem Betreten der Laufbahn bzw. von Anlaufbereichen von Weit- und Dreisprung, Hoch- und Stabhochsprung sowie Speer- und Ballwurf ist zu kontrollieren, dass keine Behinderungen anderer eintreten können. Es ist weiterhin darauf zu achten, dass keine Anlaufmarkierungen versetzt werden. Der Aufenthalt unmittelbar an Lauf- oder Anlaufbereichen ist nicht gestattet (Mindestabstand 5m).
- Bei Laufwettbewerben darf der Startbereich nur von den zum Start gerufenen Teilnehmern betreten werden. Der Zielauslauf ist weiträumig freizuhalten; der Aufenthalt im Zielbereich ist nur hinter dem Ende des Zielauslaufs gestattet. Seitlich im Zielbereich ist der Aufenthalt nur ab 5m hinter der Ziellinie und mit einem Mindestabstand von 5m zur Bahnkante gestattet.
- Das Ziel darf nur von Teilnehmern des laufenden Wettbewerbs durchschritten werden (Lichtschranken- Anlage).
- Sprünge dürfen nur ausgeführt werden, wenn das Kampfgericht die Wettkampfanlage für den bevorstehenden Versuch hergerichtet und und diese durch Flaggenzeichen freigegeben hat. Wurde die Anlage freigegeben, dürfen Anlauf- und Absprungbereich nur noch durch den Teilnehmer betreten werden.
- Geräte sind so zu lagern, dass sie keine Unfallgefahr darstellen. Sie müssen gut sichtbar sein und dürfen keine aufragenden Geräteteile besitzen, die bei einem Sturz auf das abgelegte Gerät Verletzungen verursachen können. Geräte sind außerhalb der Sicherheitszone um Lauf-, Abwurf- und Absprungflächen zu lagern.
- Unter Einfluss von Alkohol oder anderen die Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit beeinflussenden Mitteln stehende Personen dürfen Innenraum und Wettkampfbereiche nicht betreten.
- Die Benutzung von Mobiltelefonen, Tonwiedergabegeräten u.ä. sind im Innenraum und Wettkampfbereich nicht zulässig (Ablenkung).
*) Der Innenraum schließt alle innerhalb der Außenbegrenzung der Rundbahn liegenden Wettkampfanlagen ein.
**) Die Wettkampfanlage ist der Bereich, in welchem ein Wettbewerb ausgeführt wird. Sie schließt Anlauf-, Aufenthalts- und Sicherheitsbereich ein. Zur Gewährleistung der Ruhe an der Anlage ist ein angemessen großer Sicherheitsbereich festzulegen.
***) z.B. Presse/Foto/Film mit Innenraum- Erlaubnis